Ralf Jäger: Schwarz-gelbe Niederlage vor dem Verfassungsgericht - Kommunale Selbstverwaltung muss wieder Maßstab werden
Zur heutigen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs NRW, dass die Finanzzuweisungen des Landes für die Arbeitsmarktreform 'Hartz IV' gegen die Landesverfassung verstoßen, erklärte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Ralf Jäger: "Kurz vor dem Abtreten der schwarz-gelben Landesregierung muss der Verfassungsgerichtshof in Münster zum wiederholten Mal ein fehlerhaftes Gesetz der CDU/FDP-Koalition kassieren. Plausibilitätsmängel und fehlerhafte Datengrundlagen bescheinigen die Verfassungsrichter in Münster dem Regierungsmurks der vergangenen fünf Jahre. Es wird Zeit für einen grundlegenden Politikwechsel, damit die Kommunale Selbstverwaltung wieder Maßstab für eine gerechte Landespolitik wird."